Besondere Arten oder Nebenverträge eines Kaufvertrages sind: der Vorbehalt des Wiederkaufes, des Rückverkaufes, des Vorkaufes; der Verkauf auf die Probe; der Verkauf mit Vorbehalt eines bessern Käufers; und der Verkaufsauftrag.
…des Vorkaufsberechtigten vorgegeben (EvBl 1986/148; Aicher in Rummel, ABGB I2 Rz 1 zu § 1072). Ein solches Vorkaufsrecht kann nicht nur als "Nebenvertrag" (§ 1067 ABGB) zu einem Kaufvertrag, sondern auch etwa - wie hier - im Rahmen eines Bestandvertrages rechtswirksam vereinbart werden (Aicher, aaO Rz 4 zu § 1072). Durch Eintragung in…
… Ob 582, 583/95 = SZ 68/119 = JBl 1996, 108 = ÖBA 1996, 308; RIS Justiz RS0020238; Aicher aaO § 1067 ABGB Rz 3). Das Wiederkaufsrecht ist nach dem Inhalt der Norm aktiv unvererblich, vererblich wären nur die Rechte, die aus einer - hier nicht gegebenen - bereits…
…Bestimmungen des ABGB zu beurteilen sind, unzulässig, das heißt wirkungslos (RS0107687; Mader aaO § 106 7 ABGB Rz 19; Aicher aaO § 1067 ABGB Rz 3; Binder/Spitzer aaO § 1074 ABGB Rz 2; Apathy/Perner aaO § 107 4 ABGB Rz 2). Das…
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