§ 2 — Veräußerung von Bundesanteilen an der Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH Villach und an der Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden Gesellschaft m.b.H.
Der Bundesminister für Finanzen wird weiters ermächtigt, die Forderungen aus den der Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden Gesellschaft m.b.H. gewährten Bundesdarlehen bestmöglich zu veräußern.