Vorwort
Das Sekretariat des Informationsaustauschs über den Export von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien (Wassenaar Arrangement) mit Sitz in Österreich hat in Österreich Rechtspersönlichkeit.
(1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
(2) Dieses Bundesgesetz tritt mit xx. xxxxxxxx 1997 in Kraft.