Gerichtsanhängigkeit ist schon gegeben, sobald das Gericht (etwa im Rahmen von Vorerhebungen) gegen den Täter wegen einer bestimmten Straftat eine - den gerichtlichen Verfolgungswillen dokumentierende - Maßnahme getroffen hat.
…deren Strafbarkeitsverjährung geprüft wird (12 Os 97/18h; Marek in WK 2 StGB § 58 Rz 21/8; vgl RIS Justiz RS0092145; Tipold in Leukauf/Steininger, StGB 4 § 58 Rz 18 und 25). [12] Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Bewilligung von Durchsuchung und Sicherstellung…
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