Bei einer Schenkung kann zwar die traditio brevi manu, die Besitzauflassung, als wirkliche Übergabe iS des § 943 ABGB aufgefasst werden, nicht aber das Besitzkonstitut.
…1997, 51; JBl 1998, 247 = ecolex 1998, 317) und Besitzanweisung (EvBl 1995/148, nicht aber Besitzauftragung nach § 428 ABGB, erster Fall (RIS Justiz RS0011214; 9 Ob 149/04h, RIS Justiz RS0011143 [T 6]; Schubert aaO mit weiteren Nachweisen aus der Rsp). Ein Besitzkonstitut reicht, wie der…
…Erscheinung tritt und geeignet ist, dem Willen des Geschenkgebers Ausdruck zu verleihen, das Schenkungsobjekt aus seiner Gewahrsame in die des Beschenkten zu übertragen (vgl RS0011143; RS0011214; RS0011295 [T16], RS0011383 [insb T6]). Wie die wirkliche Übergabe iSd § 943 ABGB zu erfolgen hat, ist nach den Umständen des Einzelfalls und dem…
…verst Senat]). [13] 2. Die Beurteilung, ob nach den Tatsachenfeststellungen eine wirkliche Übergabe erfolgt ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab (vgl RS0011214 [T2]) und bildet damit grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (RS0044088 [T8, T9]). [14] Die Begründung der…
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