§ 6 Verwendete Werkzeuge
In Kraft seit 26. Juli 2019
Up-to-date
(1) Qualifizierte Stellen haben für eine Überprüfung geeignete Werkzeuge zu verwenden, die den Stand der Technik berücksichtigen.
(2) Antragstellerinnen haben darzulegen, welche Werkzeuge für Überprüfungen verwendet werden sollen.
QuaSteV · Verordnung über qualifizierte Stellen
§ 3 Erfordernisse einer qualifizierten Stelle
…1) Qualifizierte Stellen müssen befähigte sicherheitsüberprüfte Prüfer (§ 4) einsetzen, Sicherheitsvorkehrungen (§ 5) treffen, geeignete Werkzeuge (§ 6) verwenden sowie einen geeigneten Prüf- (§ 7) und Meldeprozess (§ 8) anwenden, um in ihrem Aufgabenbereich gemäß § 9 Abs. 2…
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