(1) Der Anspruch auf Urlaubsentgelt oder Abfindung verfällt mit dem zu Grunde liegenden Urlaubsanspruch gemäß § 7 Abs. 6.
(2) Der Anspruch auf Auszahlung der Urlaubsersatzleistung gemäß § 9 Abs. 3 verfällt binnen einem Jahr nach Fälligkeit.
BUAG · Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
§ 19 Gebarung
…werden. Veranlagungen in Aktien und Aktienfonds sind nicht zulässig. (6) Aus außerordentlichen Erträgen, die sich aus dem Verfall von Urlaubsentgelten, Urlaubsabfindungen und Urlaubsersatzleistungen (§ 11) ergeben, kann eine Rücklage für sich aus der Anwendung dieses Bundesgesetzes ergebende Härtefälle gebildet werden. (7) Die Urlaubs- und Abfertigungskasse kann aus dem Unterstützungsfonds Förderungen…
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